Jade Nationalpark Wattenmeer

Nationalpark Wattenmeer

Das gesamte Wattenmeer ist, wenn es mit Wasser bedeckt ist, eine Bundeswasserstraße mit den entsprechenden Regeln. Das Befahren des Schutzgebietes ist darüber hinaus mit folgenden Einschränkungen verbunden:

Schutzzone I = Ruhezone
Die Ruhezone darf außerhalb der gekennzeichneten Fahrwasser nur während der Zeit von drei Stunden vor bis drei Stunden nach dem örtlichen Tidehochwasser befahren werden. Diese Regelung schließt ein Trockenfallen aus!

In der Ruhezone sind besondere Schutzgebiete zusätzlich mit einem Befahrensverbot festgelegt. Sie sind in den Seekarten eingezeichnet.

Die Höchstgeschwindigkeit für motorbetriebene Boote beträgt außerhalb der bezeichneten Fahrwasser 8 Knoten und innerhalb der Fahrwasser 12 Knoten.

Motorboote mit Wasserskiern und Wassermotorräder dürfen die Ruhezone nicht befahren!

Schutzzone II = Zwischenzone
In der Zwischenzone ist das Trockenfallen und Betreten gestattet. Lärm, Lagern und Lagerfeuer sind jedoch nicht erlaubt. Von Robben und rastenden Vögeln ist ausreichend Abstand zu halten und Seegraswiesen oder Muschelbänke dürfen nicht betreten werden.

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb der bezeichneten Fahrwasser 12 Knoten und innerhalb der Fahrwasser 16 Knoten.

Schutzzone III = Erholungszone
In der Erholungszone sind motorbetriebene Boote nicht erlaubt.